DanskeCampingpladser
Platzordnung
Auf einem Campingplatz wohnen viele Menschen auf einem begrenzten Areal. Sie haben verschiedene Gewohnheiten, und gerade das macht einen Teil des Reizvollen beim Camping aus. Aber das bedeutet auch, daß jeder notwendigerweise einige wenige, einfache Regeln einhalten muß, um zu vermeiden, daß einige Camper zur Belastung für andere werden.
Hier folgen die geltenden Ordnungsbestimmungen auf den zugelassenen Campingplätzen.
Campingpaß
Auf zugelassenen Campingplätzen in Dänemark ist ein Campingpaß obligatorisch. Während Ihres Aufenthaltes hat das Platzwartbüro Ihren Campingpaß in Verwahr und händigt ihn bei der Abreise wieder aus.
Gebühren
Siehe Aushang.
Aufenthalt auf dem Platz
Der Platzwart und dessen Assistent(en) sind für Ruhe und Ordnung verantwortlich und stehen Ihnen bei evtl. enstandenen Problemen zur Verfügung. Die Anweisungen des Platzwarts müssen stets befolgt werden.
Wir bitten Sie, auf die anderen Campinggäste Rücksicht zu nehmen, und machen Sie darauf aufmerksam, daß ruhestörender Lärm nicht gestattet ist. Die Nachtruhe von 23 bis 7 Uhr ist unbedingt zu beachten.
Während des Aufenthaltes soll das Autofahren möglichst beschränkt werden, und wenn notwendig darf es nur im Schrittempo (unter 15 km/h) stattfinden.
Nur übliche Zelte und Vorzelte für Wohnwagen sind gestattet. Zelthäuser z.B. mit festen Wänden, Fenstern und Türen sind nicht erlaugt. Campingwagen sollen mobil sein, d.h. gemäß der Straßsen-verkehrsordnung zum Fahren registriert oder mit der grünen ID-Nummer des Campingrats versehen.
Mit Erlaubnis des Platzwarts ist das Aufstellen eines Vorratszeltes (ungefähr 3 m²) möglich.
Handelsüblicher Windschutz darf augestellt werden, abgesehen davon ist privates Einzäunen des Stellplatzes nicht gestattet.
Fahnenstangen, Antennen usw. dürfen nicht aufgestellt werden. Graben auf dem Stellplatz darf nur mit Einverständnis des Platzwarts stattfinden.
Die Anwendung jeder Art von Waffen und Feuerwerk ist auf dem Platz verboten.
Handel auf dem Platz wird nur mit der Erlaubnis des Platzwarts akzeptiert.
Die gemeinsamen Anlagen, d.h. Toiletten, Waschräume, Küche u.dgl., bitten wir Sie so zu hinterlassen, wie Sie sie vorfinden möchten - d.h. sauber und aufgeräumt.
Abfälle nur in den auf dem Platz aufgestellen Abfallbehältern entsorgen.
Autowäsche ist nur an den dafür vorgesehenen oder vom Platzwart angewiesenen Plätzen erlaubt.
Spielen und Ballspielen
Die meisten Campingplätze haben ihren eigenen Spielplatz und Sportplatz. Helfen Sie Ihren Kindern diese Anlagen zu finden. Ballspielen zwichen Zelten und Campingwagen ist nicht gestattet.
Hunde
Wo Hunde Zugang haben, sollen sie an einer kurzen Leine geführt werden. Sie dürfen nicht unnötig stören, und das Ausführen soll außerhalb des Platzes oder am gekennzeichneten Ort stattfinden. Bringen Sie immer eine Plastiktüte mit zum Aufsammeln.
Abreise
Ihren Abreisezeitpunkt teilen Sie dem Platzwart so frühzeitig wie möglich mit, da Sie in der Hauptsaison mit Wartezeiten rechnen müssen. Mit Rücksicht auf neueingetroffene Gäste, und wenn nicht anders mit dem Platzwart verabredet, soll Ihr Standplatz oder Ihre Hütte bis 12 Uhr geräumt und sauber sein. Ihr Campingpaß wird Ihnen bei der Abreise und Abrechnung ausgehändigt.
Haftung
Der Campingplatzbesitzer und der Platzwart übernehmen keine Haftung für beschädigtes ode abhandengekommenes Eigentum der Campinggäste. Für Schäden an gebäuden, Material oder dem Eigentum anderer Campinggäste haftet der Schädiger gemäß den allgemeinen Entschädigungsregeln. Die meisten Campinggäste benehmen sich natürlich rücksichtsvoll. Maßnahmen, die man den wenigen gegenüber handhaben kann, die Campingplatzordnung nicht beachten, umfassen Verweisung vom Platz und in schweren Fällen außerdem die Einziehung des Campingpasses.
Natur und Umwelt
Die meisten Campingplätze sind mitten in der Natur gelegen, und wir bitten Sie, Natur und Umwelt zu berücksichtigen und zu schützen - beide sind von Ihrer Behutsamkeit abhängig.
Saisonplätze
Für Campinggäste, die mit dem Platz einen Vertrag über die Miete eines Saisonplatzes geschlossen haben, gelten erweiterte Vorschriften für Mobilitätsforderungen, die Einrichtung des Stellplatzes und die ID-Nr.-Regelung des Campingrates.
Die Vorschriften sind in der Regel in den Mietvertrag für den Saisonplatz eingearbeitet, werden jedoch auf Anfrage auch vom Platzwart ausgehändigt.




